Fernsehbericht am 7.Mai 2002 in Plusminus

In der Sendung werden die weit reichenden Folgen des Urteils (Volltext) erörtert. Das Verbraucherkreditgesetz ist bereits 1991 in Kraft getreten. Die Banken haben sich auf zahlreiche Rückforderungen einzustellen. Da es sich um Forderungen aus ungerechtfertiger Bereicherung handelt, sind die Forderungen auch nicht verjährt. Betroffen sind alle Verbraucher, die parallel zum Darlehensvertrag eine Ansparung, z.B. Bausparvertrag oder Kapitallebensversicherung vorgenommen haben. Solche vertraglichen Konstruktionen waren (und sind) aus steuerlichen Gründen weit verbreitet, insbesondere bei Immobilien-, Industrie-, Medienfonds, fremdfinazierten Renten, Schiffsbeteiligungen, etc. Allerdings sind auch ganz nomale Konsumentenkredite für Fahrzeuge u.ä. tangiert. Nur Realkredite sind privilegiert. Soweit Sie einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, bieten wir Ihnen an, zu überprüfen, ob ihr Vertrag betroffen ist. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, einen im Bank- und Verbraucherkreditrecht spezialisierten Rechtsanwalt, bzw. Herrn RA Buck, der die Entscheidung erstritten hat, aufzusuchen.

Veröffentlicht am 27.04.2002
unter #Bankrecht