Phishing & Hacking der Bezahl-Apps von Bankkunden
Wurden Sie mutmaßlich Opfer eines Angriffs auf Ihre Online-Bezahlvorgänge mit Banking-App? Vermuten Sie, dass Ihre Daten abgefangen und zu Abhebungen missbraucht wurden? Haben Sie insbesondere aufgrund eines angeblichen Wechsels Ihres mobilen Endgerätes und der dort installierten Bezahl-App betrügerische Belastungen Ihrer Kreditkarte feststellen müssen?
Mandanten, die sich diese Fragen gestellt und den Weg zu uns gefunden haben, sind – wie zahllose weitere Bankkunden – mutmaßlich Opfer einer betrügerischen Masche geworden, die einen unausgereiften Sicherheitsmechanismus ihrer Bank bzw. deren Zahlungsdienste-Unternehmen ausnutzt.
Sehen Sie dazu bitte die Pressemitteilung
Sicherheitslücke ermöglicht Hacker-Zugriff auf Bezahl-App-Accounts (security-insider.de)
Die Konten der Betroffenen werden leergeräumt, die Banken geben sich oft wenig kooperationsbereit und lehnen jegliche Erstattung ab. Die Betrüger selbst sind in der Regel nicht ermittelbar und – sofern dies ausnahmsweise der Fall sein sollte – können im Ausland nicht dingfest gemacht werden.
Was den Bankkunden bleibt, ist ein Schadensersatzanspruch gegenüber ihrer Bank. Voraussetzung ist, dass die Bankkunden nicht selbst grob fahrlässig gehandelt haben.
In der Regel sind die Auseinandersetzungen mit den Geldinstituten von einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung gedeckt. Eine Kostendeckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung ist in unserem Service inbegriffen. Ohne Rechtsschutzversicherung, oder bei berechtigter Verweigerung der Kostendeckung, bieten wir für unsere außergerichtliche Tätigkeit individuell angepasste Vergütungsmodelle.
Banken werden die Geltendmachung von Phishing-Schäden nicht zum Anlass nehmen, die Geschäftsverbindung zu beenden. Unsere Mandanten müssen also nicht befürchten, allein auf Grundlage einer Geltendmachung plausibler Gründe, die gegen eine ordnungsgemäße Belastung des Kontos sprechen, von ihrer Bank „hinausgeworfen” zu werden.
Autor: Dr. Jens Bücking
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny (Adwokat) Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Veröffentlicht am 07.08.2024
unter #Allgemein, #Bankrecht, #Datenschutz, #IT-Recht, #Versicherungsrecht
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