Hinweisgeberschutzgesetz verkündet
Das Hinweisgeberschutzgesetz zum Schutz von Whistleblowern und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 ist heute im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt für Unternahmen ab 250 Mitarbeitern, Behörden und Finanzunternehmen am 2.7.2023 in Kraft, für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern am 17.12.2023. Mehr Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und ein Portal zur Meldung finden Sie unter https://whistleblower.esb-data.de.
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