Interviews zur Verlustverrechnungsbegrenzung für Termingeschäfte
Futures, Optionen, CFD: Für Termingeschäfte gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2021 die Verlustverrechnungsbegrenzung aus § 20 Abs. 6 S. 5 EStG. Diese führt dazu, dass Verluste aus Termingeschäften nur bis zu einer Höhe von maximal 20.000,– EUR pro Jahr steuerlich berücksichtigt werden und hat durch die Besteuerung des Vermögensstamms für Trader teilweise ruinöse Folgen. Der Bundesfinanzhof hält die Regelung in § 20 Abs. 6 S. 5 EStG für verfassungswidrig. Zu Einzelfragen hierzu, insbesondere wie in der Rechtsprechung mit der Verlustverrechnungsbegrenzung umgegangen wird und welche Mittel Anlegern zur Verfügung stehen, sich gegen die Neuregelung zu wehren, hat Rechtsanwalt Dr. Fabian Meinecke in zwei ausführlichen Interviews mit Alexander Eichhorn von Eichhorn Coaching zur Verfügung gestanden.
Bleibt die Verlustverrechnung bestehen? Analyse zum neuen Urteil aus Baden-Württemberg
Opfer der Verlustverrechnungsbegrenzung? Mögliche Rechtswege für Betroffene
Autor: Dr. Fabian Meinecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Lehrbeauftragter an der Goethe-Universität Frankfurt a.M.
Geschäftsführender Partner der Olfen Meinecke Völger Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Veröffentlicht am 09.09.2024
unter #Allgemein, #Steuerrecht
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