LG Berlin: Das Anzeigen von Mitbewerberprodukten auf Amazon stellt keine Markenrechtsverletzung dar

Rechtsanwalt Sandro Hänsel, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht, Dresden

Die Suchmaschine auf amazon.de bezieht das Kaufverhalten früherer Nutzer in ihre Ergebnisse mit ein. Aus diesem Grund werden bei der Suche nach einem Markenprodukt oftmals auch andere, ähnliche Produkte anderer Marken angezeigt, die frühere Kunden bereits angesehen oder erworben haben.

Das Landgericht Berlin entschied am 02.06.2015, dass Amazon durch Anzeigen von Mitbewerberprodukten keine fremden Marken verletzt, da darin keine markenmäßige Verwendung der Marken erkennbar ist. Die anderen angezeigten Produkte seien entsprechend gekennzeichnet und Amazon-Nutzer daran gewöhnt, dass bei Suchanfragen auch abweichende Produkte angezeigt werden.

Sollten Sie rechtliche Beratung zu diesem Thema oder zum Markenrecht allgemein wünschen, so helfen wir Ihnen gerne. Ihre Ansprechpartner in unserem Büro Dresden für diesen Bereich sind:

Kontakt

Tel.: +49 (0) 351/ 81651-0
Fax.: +49 (0) 351/81651-99

dresden@kanzlei.de

Veröffentlicht am 10.09.2015
unter #Allgemein, #Markenrecht