LG Frankfurt vs. LG Berlin: Medikamentenversand (nicht) erlaubt?
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die niederländische Internet-Apotheke Doc Morris solche Arzneimittel via Internet direkt an Endkunden in der Bundesrepublik vertreiben darf. Demgegenüber wurde Doc Morris erst vor Kurzem vom Frankfurter Landgericht per Eilbeschluss ein solcher Vertrieb untersagt. Beide Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Doc Morris wird sich dem Vernehmen nach an das Frankfurter Verbot halten and sich mit seinem Angebot „an alle deutschsprachigen Europäer, aber nicht an deutsche Adressen” richten. Berichten zufolge erfreut sich der Online-Versand von Medikamenten insbesondere seit Einführung des Potenzsteigerungsmittels “Viagra” großer Beliebtheit.
Veröffentlicht am 04.01.2001
unter #Wettbewerbsrecht
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