Multi Advisor Fund I GbR

Die Multi Advisor Fund I GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche im Jahr 2005 von den mittlerweile insolventen Gründungsgesellschaftern – Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG und European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank – gegründet wurde. Der Fonds aber besteht weiter. Das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital soll vorwiegend in Immobilien und Private Equity investiert worden sein. Der Gesellschaftsvertrag sieht jedoch auch Investitionen in Wertpapier-Investmentfonds und Dach-Hedgefonds vor. Die Anleger konnten bei Zeichnung der Beteiligung zwischen dem Beteiligungsprogramm Multi A, B, C und D wählen. Die entsprechenden Einlagen konnten grundsätzlich durch eine Einmalzahlung, Ratenzahlung oder einer Kombination von Einmal- und Ratenzahlung erbracht werden.
Der Vertrieb erfolgte ausschließlich durch Finanzvermittler. Eine der maßgeblichen Vertriebsgesellschaften war die IFF AG aus Hof mit ihrem Vorstand Herrn Michael Turgut. Dieser ist dafür bekannt, privaten Kleinanlegern hoch riskante Beteiligungen zu verkaufen. Die Beteiligung an der Multi Advisor Fund I GbR wurde als sicher und risikolos beworben, die darüber hinaus noch erhebliche Steuervorteile mit sich bringt. Dass eine systematische Fehlschulung der Anlagevermittler durch die IFF AG stattgefunden hat, wurde durch das Oberlandesgericht München festgestellt. Bei der Beteiligungen an der MAF I GbR kann man hingegen keineswegs von einer sicheren und damit zur Altersvorsorge geeigneten Kapitalanlage sprechen. Denn wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung besteht die Gefahr eines Totalverlustes.
Im Hinblick auf die Falschberatung haben viele Gesellschafter der Multi Advisor Fund I GbR ihre Zahlungen bereits eingestellt und die Beteiligungen außerordentlich gekündigt oder widerrufen. Teilweise wurde Anlegern daraufhin von der Multi Advisor Fund I GbR die Kündigung ausgesprochen und sie wurden auf Zahlung „rückständiger“ Kapitaleinlagen sowie Stornobeiträgen und Bearbeitungsgebühren verklagt. Hier konnten die Anleger vor den verschiedensten Gerichten wie dem Oberlandesgericht Köln, dem Oberlandesgericht Bremen, dem Oberlandesgericht München, dem Oberlandesgericht Bamberg, dem Oberlandesgericht Frankfurt a. M. etc. eine Reihe von Erfolgen erzielen. Nach Auffassung vieler Gerichte ist die in den Beitrittserklärungen enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so dass die Anleger ihre Beteiligung an der Multi Advisor Fund I GbR noch widerrufen und die Zahlung der Rateneinlagen einstellen können.
Anleger der Multi Advisor Fund I GbR, die sich im Zusammenhang mit ihrer Beitrittserklärung fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher eine auf dem Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen, um ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Jana Naumann

Rechtsanwältin

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Autor: Martin Buck

Autor: Martin Buck

Rechtsanwalt

Inhaber esb Timișoara


Veröffentlicht am 29.08.2012
unter #Bankrecht