Neue Vergabeverordnung läßt digitale Signatur zu
Nach der neuen Vergabeverordnung der Bundesregierung vom 9.1.2001 ist es jetzt auch möglich, Angebote elektronisch mit digitaler Signatur einzureichen (BGBl. 2001 I, S. 110). Bis zur Änderung der Vergabebedingungen ist dazu noch die Zustimmung des Auftraggebers notwendig.
Veröffentlicht am 21.01.2001
unter #Onlinerecht
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