Neues Wettbewerbsrecht vom Bundestag verabschiedet
Zahlreiche bisher nur durch Richterrecht geltende Regeln sind nun in die geschriebene Gesetzesfassung des UWG übernommen worden, die gleichzeitig die Vorschriften der Telekommunikationsdatenschutzrichtlinie zu Spam und Cookies umsetzt. Die Regelung ist überfällig, da die Umsetzungsfrist der EU bereits am 31.10.2003 endete und in diesen Tagen bereits die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland und sechs andere Mitgliedsstaaten eröffnet worden ist.
Veröffentlicht am 02.04.2004
unter #Wettbewerbsrecht
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