Regulierung von Künstlicher Intelligenz

Künstliche Intelligenz – kurz KI – ist spätestens seit der Veröffentlichung von ChatGPT als Web-App in aller Munde. Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über den Stand der Regulierung in Deutschland.

Keine spezifischen nationalen Vorschriften

Die Anwendung KI-basierter Technologien und Informationssysteme (KI-Systeme) unterliegt in Deutschland keinen spezifischen, d. h. auf KI-Systeme besonders zugeschnittenen Gesetzen und Verordnungen. Der Einsatz richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften.

KI-Gesetz als europäische Verordnung

Bereits seit April 2021 läuft auf europäischer Ebene ein Gesetzgebungsverfahren zur Regulierung von KI. Geplant ist eine Verordnung, die umgangssprachlich auch als „KI-Gesetz“ bezeichnet wird und bei Inkrafttreten in Deutschland wie auch in den übrigen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht wird. Konkret verfolgt die Verordnung einen risikobasierten Ansatz, wonach KI-Systeme einer Risikoklasse zugeordnet werden und Hochrisiko-Systeme strengere Anforderungen erfüllen müssen als KI-Systeme in einer niedrigen Risikoklasse.

Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Am 11.05.2023 haben die federführenden Ausschüsse des EU-Parlaments, der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) über den aktuellen Entwurf abgestimmt. Für Mitte Juni 2023 soll das Plenum des EU-Parlaments dann den Weg frei machen für den sogenannten Trilog, also die Verhandlungen zwischen Parlament, Ministerrat und Kommission über das endgültige Gesetz, das derzeit kontrovers diskutiert wird.

Weitere Richtlinienvorschläge

Flankiert wird das KI-Gesetz durch zwei Richtlinienvorschläge der Europäischen Kommission. Ein Entwurf hat die Anpassung der außervertraglichen zivilrechtlichen Haftung an die Besonderheiten von KI zum Gegenstand, der andere betrifft eine Richtlinie über Produkthaftung im Kontext von KI. Öffentliche Diskussionen über diese Entwürfe treten in Anbetracht des KI-Gesetzes als weltweit erste umfassende Regulierung von KI naturgemäß etwas in den Hintergrund.

Praxistipp

Unternehmen, die KI-basierte Technologien einsetzen, sollten sich frühzeitig mit den Grundsätzen der im Entwurf des KI-Gesetzes angelegten Risikoklassifizierung vertraut machen und die Verhandlungen in Brüssel beobachten, um daraus gegebenenfalls spezifische Entscheidungen für das eigene Unternehmen und die von ihm zu entwickelnden Produkte vorbereiten zu können.

Ihre Ansprechpartner von esb Rechtsanwälte Strewe & Partner mbB am Standort Dresden für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit neuen Technologien und KI sind:

Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht sowie für Internationales Wirtschaftsrecht Anne Schramm

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Ansgar Strewe

Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht Wiebke Dammann

Autor: Anne Schramm, LL.M. (VUW)

Autor: Anne Schramm

Rechtsanwältin
Fachanwältin für IT-Recht
Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht

Angestellte Rechtsanwältin bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB


Veröffentlicht am 08.06.2023
unter #Allgemein, #IT-Recht