Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität in Kraft getreten
Das Gesetz bringt zahlreiche Verbesserungen, vor allem gegen Ausspähen von nicht gesicherten Daten oder beim Hacken ohne Ausspähen von Daten. Der Schutzbereich der Datensabotage wurde auf Daten von Privaten erweitert. Heftig umstritten ist die neue Strafbarkeit in Bezug auf Hackertools, die wegen der Notwendigkeit von Sicherheitstests mit diesen Tools kritisch gesehen wird. Unternehmen sollten sich gründlich mit dem neuen Gesetz auseinandersetzen, um nicht selbst mit den neuen Paragraphen in Konflikt zu geraten.
Veröffentlicht am 13.08.2007
unter #Onlinerecht
Thema suchen:
Nach Kategorie filtern: