Widerrufsfrist bei eBay-Käufen verlängert auf 1 Monat?

Aufgrund dieses Urteils ist es zur Meidung von Abmahnrisiken auf Anbieterseite dringend erforderlich, die Widerrufsbelehrung in den verwendeten AGB zu überarbeiten, wenn EINE der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: – Sie verkaufen gewerblich über ein Internetauktionshaus, oder – Sie versenden Ihre Ware, ohne zuvor per E-Mail eine Widerrufsbelehrung an den Kunden übermittelt zu haben.

Veröffentlicht am 28.08.2006
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