Zahlreiche Paragraphen des Bayrischen Verfassungsschutzgesetzes sind verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in seinem Urteil vom heutigen Tag (AZ 1 BvR 1619/17) entschieden, dass zahlreiche Vorschriften des bayrischen Verfassungsschutzgesetzes entweder gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form des Schutzes der informationellen Selbstbestimmung und der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, gegen das Fernmeldegeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen.

Autor: Ulrich Emmert

Autor: Ulrich Emmert

Rechtsanwalt

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny (Adwokat) Partner­schafts­gesell­schaft mit beschränkter Berufshaftung


Veröffentlicht am 26.04.2022
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