Zahlreiche Paragraphen des Bayrischen Verfassungsschutzgesetzes sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in seinem Urteil vom heutigen Tag (AZ 1 BvR 1619/17) entschieden, dass zahlreiche Vorschriften des bayrischen Verfassungsschutzgesetzes entweder gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form des Schutzes der informationellen Selbstbestimmung und der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, gegen das Fernmeldegeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen.
Autor: Ulrich Emmert
Rechtsanwalt
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Veröffentlicht am 26.04.2022
unter #Allgemein
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