Zugangskontrolldienste-Schutzgesetz geplant
Das neue Gesetz stellt in Zukunft die Überwindung von Zugangskontrollen in Rundfunk, Tele- und Medien-Diensten unter Strafe. Damit sollen Passwort- und Crackerseiten im Internet und Piratenkarten für Pay-TV-Sender wirksam bekämpft werden können. Bisher konnten solche Webseiten nur teilweise (wegen Beihilfe zu Computerbetrug o.ä.) zur Verantwortung gezogen werden. Mit dem Gesetz wird die entsprechende EU-Richtlinie 1998/84/EG vom 20.November 1998 umgesetzt.
Veröffentlicht am 25.10.2001
unter #Onlinerecht
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