Bundesregierung verabschiedet Referentenentwurf für ein WLAN-Gesetz

Rechtsanwältin Anne Schramm, LL.M. (VUW), Dresden

Bis jetzt haften Betreiber von offenen WLAN-Netzwerken für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer unter Umständen als sog. “Störer”. Dieser Tatbestand soll sich nun ändern, denn die Bundesregierung will derartige Betreiber von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter befreien und so ermutigen, öffentliche WLAN-Zugänge anzubieten. Dazu verabschiedete die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Danach sollen sich WLAN-Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen auf das Haftungsprivileg für Provider aus dem Telemediengesetz (TMG) berufen können. Solange sie “zumutbare Maßnahmen” ergreifen, sollen sie nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Als Vorschläge für solche Maßnahmen nennt die Regierung insbesondere die Verschlüsselung des Routers oder auch eine freiwillige Registrierung der Nutzer. Zudem müssen die Benutzer eine Erklärung abgeben, mit der sie versichern, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Dafür soll die ausdrückliche Anerkennung von Nutzungsbedingungen beispielsweise durch “Setzen eines Häkchens” ausreichen. Ob das Gesetz über das Entwurfsstadium hinaus gelangt, bleibt gegenwärtig abzuwarten. Insbesondere die geplanten Modifizierungen der Haftungsprivilegierung für Host-Provider werden von Experten für unionsrechtswidrig gehalten.

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Veröffentlicht am 19.10.2015
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