Framende Links sind keine Urheberrechtsverletzung

Haensel_PortraetRechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und für IT- Recht  Sandro Hänsel, Dresden

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit Beschluss vom 21.10.2014 (Az. C 348/13) entschieden, die Einbettung eines öffentlich zugänglichen geschützten Werkes auf der eigenen Webseite unter Verwendung der Framing-Technik, sei keine öffentliche Wiedergabe. Es liege keine Urheberrechtsverletzung vor. Framing ist das Einbinden von Inhalten einer Webseite in die eigene Webseite. Diese Inhalte werden durch einen elektronischen Verweis von ihrem Ursprungsort abgerufen und auf der eigenen Webseite in einem Rahmen (“Frame”) dargestellt.

Bereits am 13.02.2014 (Az.: C- 466/12) entschied der EuGH, eine Handlung der öffentlichen Wiedergabe liege nicht vor, wenn auf einer Internetseite ein anklickbarer Link bereitgestellt werde, welcher zu einem Werk führe, welches schon auf einer anderen Internetseite frei zugänglich sei.

 

Sollten Sie rechtliche Beratung zum Thema “Framende Links sind keine Urheberrechtsverletzung ” oder zum Urheberrecht allgemein wünschen, so helfen wir Ihnen gerne. Ihre Ansprechpartner in unserem Büro Dresden:

  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Ansgar Strewe
  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und für IT- Recht Sandro Hänsel
  • Rechtsanwältin Anne Schramm, LL.M. (VUW)
  • Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht Heike Nikolov

Kontakt

Tel.: +49 (0) 351/ 81651-0
Fax.: +49 (0) 351/81651-99

dresden@kanzlei.de

Sie können uns zudem über unser eigenes Onlineberatungsportal advo24 eine Beratungsanfrage senden und Dokumente hochladen (SSL-verschlüsselt, elektronische Aktenverwaltung).

Autor: Sandro Hänsel

Autor: Sandro Hänsel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Geschäftsführender Partner bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB


Veröffentlicht am 24.11.2014
unter #Geistiges Eigentum (insbes. Urheberrecht), #Onlinerecht