Lebenspartnerschaftsgesetz verabschiedet

Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz werden eingetragene Lebenspartnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare nach dem Vorbild der Ehe geregelt. Es gibt z.B. die Möglichkeit eines gemeinsamen Namens und gleiche vermögensrechtliche Regelungen für den Fall der Trennung oder des Todes eines Partners. Neben dem neuen Gesetz werden noch zahlreiche bestehende Gesetze an die Lebenspartnerschaft angepasst, u.a. das Bürgerliche Gesetzbuch (Mietrecht und Familienrecht) und das Strafgesetzbuch (Zeugnisverweigerungsrecht), die Bundesrechtsanwaltsgebuehrenordnung, das Bundeskleingartengesetz und das Milch- und Margarinegesetz.

Veröffentlicht am 23.02.2001
unter #Familienrecht