Neue Unterhaltsberechnung

In die Berechnung des Unterhalts sind nach der mit Urteil vom 13.6.2001 geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr nur die während der Ehe erzielten Einkommen, sondern auch die nach der Ehe erzielbaren Einkommen einzubeziehen. Der Unterhalt berechnet sich nunmehr nach der Differenzmethode, indem die Hälfte der Differenz der nachehelichen Einkünfte und nicht nur die Hälfte der Differenz der Einkünfte während der Ehe als Unterhalt geschuldet ist. Damit wird die Leistung der während der Ehe für die Familie tätigen Ehegatten auch im Unterhaltsrecht anerkannt.

Veröffentlicht am 18.06.2001
unter #Familienrecht