Neue Patentrichtlinie aus Brüssel
Offiziell eröffnet sich damit auch für Software die Möglichkeit des Patentschutzes. Nach der überwiegende Meinung der Patent-Experten wird sich an der bisherigen Situation allerdings nicht viel ändern, da Rechtssprechung und Behördenpraxis seit längerem softwaregestützte Verfahrenstechniken auf Computern patentrechtlichen Schutz zubilligen. Fürsprecher der Open-Source-Szene sehen dagegen ihre Befürchtungen bestätigt, durch eine unbeschränkte Patentierbarkeit amerikanische Verhältnisse in der EU zu schaffen, welche allein die großen Softwarekonzerne begünstigen würde. Nach den Vorstellungen der Kommission ist neben der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht eine gleichzeitige Revision des Europäischen Patentübereinkommens zur Zeit nicht erforderlich, da hier nur geringe Änderungen des Patentsystems nötig wären.
Veröffentlicht am 22.03.2002
unter #Geistiges Eigentum (insbes. Urheberrecht)
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