Neuer Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende

Das Bundeskabinett hat am 4. November 2015 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen, um damit der Notwendigkeit einer bedarfs- und verbrauchsorientierten Verknüpfung von Stromerzeugung und Nachfrage gerecht zu werden. Danach sollen intelligente Strommesssysteme die alten elektromechanischen Stromzähler (sogenannte Ferraris-Zähler) ersetzen und den Stromverbrauch per Funk übermitteln. Umstritten sind in diesem Zusammenhang die Kosten, die Einbaupflicht, insbesondere aber datenschutzrechtliche Aspekte.

Nach dem Gesetzesentwurf sollen alle Haushalte bis 2032 mit “modernen Messeinrichtungen” ausgestattet werden. Unterschieden wird zwischen elektronischen Zählern und intelligenten Messsystemen (Smart Meter Gateways), die neben dem digitalen Stromzähler noch mit einer Kommunikationseinheit versehen sind. Letztere ermöglichen die bidirektionale Kommunikation mit den Messstellenbetreibern. In Abhängigkeit vom durchschnittlichen Jahresstromverbrauch besteht eine Einbaupflicht der Smart Meter Gateways. Messstellenbetreiber können weitere Verbraucher einbeziehen, wenn sie dies für sinnvoll erachten. Dabei müssen sie jedoch strikte gesetzliche Preisobergrenzen einhalten. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Stromkunden besteht in diesem Fall allerdings nicht.

Bedenken gegen die “modernen Messeinrichtungen” bestehen insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes. Die Erfassung der Daten zur Stromnutzung ermöglichen eine digitale Überwachung von Stromkunden, vor allem im Fall des Smart Meter Gateways. Es könnten Lebensgewohnheiten ausgeforscht werden. Datenschützer befürchten sogar, dass durch den unterschiedlichen Stromverbrauch von Hell- und Dunkelabschnitten des Fernsehers theoretisch sogar Rückschlüsse auf das Fernsehprogramm gezogen werden können.

Gleichwohl sichert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit zu. So hat das BMWi frühzeitig das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit der Entwicklung sogenannter Schutzprofile und Technische Richtlinien für intelligente Messsysteme beauftragt. Zudem sei der Regierungsentwurf gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen- Bundesanstalt erarbeitet worden und enthalte eine Vielzahl von technischer Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Dabei verweist das BMWi darauf, dass nur solche Systeme mit einem Siegel des BSI ausgezeichnet werden, welche die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Nachbesserungen des Gesetzes und kritisiert die “Zwangsdigitalisierung”.

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Autor: Heike Nikolov

Autor: Heike Nikolov

Rechtsanwältin
Fachanwältin für IT-Recht
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Partnerin bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB


Veröffentlicht am 03.12.2015
unter #Allgemein, #Energierecht