Regulierung von künstlicher Intelligenz: Einsatz von Unternehmensrichtlinien zu KI dringend geboten

Während die Entwickler von Systemen künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union sich in rechtlicher Hinsicht künftig insbesondere mit den regulatorischen Anforderungen der KI-Verordnung auseinandersetzen müssen, müssen auch jene Unternehmen, die künstliche Intelligenz bereits im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzen, über angemessene unternehmensinterne Richtlinien zum Thema KI nachdenken.

Anforderungen an Anbieter von künstlicher Intelligenz

Anfang Dezember 2023 haben die beteiligten EU-Institutionen eine politische Einigung über die KI-Verordnung erzielt (wir berichteten). Derzeit wird der Text der KI-Verordnung finalisiert.  Zu erwarten ist, dass die finale Fassung Anfang 2024 verabschiedet wird. Insbesondere Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen werden sich deshalb in nächster Zeit mit den komplexen Anforderungen der KI-Verordnung befassen müssen.

Anforderungen an Unternehmen bei Einsatz (generativer) KI

Doch auch Unternehmen, die selbst keine KI-Systeme entwickeln oder entwickeln lassen, sondern diese lediglich einsetzen, sollten nicht untätig bleiben. „Generative KI macht Wissensarbeiter 25 Prozent schneller und 40 Prozent besser“ titelte die FAZ unter Bezugnahme auf eine Studie der Harvard Business School. Die Vorteile des Einsatzes generativer KI sind in vielen Branchen so bedeutend, dass Mitarbeitende – gefragt oder ungefragt – davon Gebrauch machen. Ohne angemessene Richtlinien und Schulungen sind Unternehmen deshalb in zunehmendem Maße anfällig für Rechtsverletzungen (z.B. im Zusammenhang mit dem Urheber- und Datenschutzrecht). Es drohen neben Imageverlust und empfindlichen behördlichen Bußgeldern insbesondere auch Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche Dritter.

Praxistipp: Einführung von Unternehmensrichtlinie zum Umgang mit künstlicher Intelligenz

Die Einführung einer Unternehmensrichtlinie zum Umgang mit künstlicher Intelligenz ist vor diesem Hintergrund dringend geboten. Die Unternehmensrichtlinie zum Umgang mit KI sollte insbesondere Aussagen zum Zweck und der Zielsetzung des Einsatzes von KI im Unternehmen und zu den Prinzipien beim Einsatz – also Transparenz, Datenschutz und Sicherheit sowie Beachtung ethischer Grundsätze – treffen. Darüber hinaus sollte sie neben der Regelung von Verantwortlichkeiten auch ganz konkrete Vorgaben zu zulässigen und unzulässigen Nutzungen, zur Beachtung der Nutzungsbedingungen der konkreten KI-Anwendungen, zu Schulungen und zum Vorgehen bei etwaigen Verstößen enthalten.

esb hat bereits für mehrere Unternehmen KI-Richtlinien und in diesem Zuge standardisierte Bausteine für sein IT-gestütztes Wissensmanagement entwickelt. Gerne unterstützen wir Sie daher zu einem fairen Preis bei der Entwicklung einer auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittenen Unternehmensrichtlinie zum Umgang mit künstlicher Intelligenz.

Ihre Ansprechpartner von esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB am Standort Dresden für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit neuen Technologien und KI sind:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Ansgar Strewe

Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht Heike Nikolov

Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht sowie für Internationales Wirtschaftsrecht Anne Schramm

Autor: Anne Schramm, LL.M. (VUW)

Autor: Anne Schramm

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Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht

Angestellte Rechtsanwältin bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB


Veröffentlicht am 11.01.2024
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