Regulierung von künstlicher Intelligenz: Erstes KI-Gesetz der Welt nach politischer Einigung auf dem Weg
Bis zuletzt stand die Einigung im Rahmen des sogenannten Trilogs, also der informellen Verhandlung, zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und dem Rat der EU über das KI-Gesetz auf der Kippe. Weit über 30 Stunden dauerte die letzte am 06. Dezember 2023 gestartete Verhandlungsrunde, was zeigt, wie intensiv um die einzelnen Positionen gerungen wurde.
Biometrische Überwachung als Dealbreaker
Zum Dealbreaker drohte die biometrische Überwachung zu werden. Das EU-Parlament wollte KI-Anwendungen zur automatisierten Gesichtserkennung verbieten. Die Mitgliedsstaaten forderten Ausnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Verteidung und für andere militärische Zwecke. Nunmehr ist vorgesehen, die Nutzung biometrischer Identitfizierungssysteme zur Strafverfolgung tatsächlich zu erlauben, allerdings nicht schrankenlos, sondern nur nach richterlicher Genehmigung und auch nur zur Verfolgung schwerer Straftaten. Die Ausarbeitung der Einzelheiten soll in den nächsten Tagen geschehen.
Schärfere Regeln für Basismodelle
Während sich Deutschland, Frankreich und Italien gegen eine harte Regulierung sogenannter Basismodelle (wir berichteten) stark gemacht und insoweit für Selbstregulierung plädiert hatten, setzte sich in diesem Punkt weitgehend das EU-Parlament durch. Es plant die Aufstellung einer Liste mit Basismodellen, von denen ein „systemisches Risiko“ ausgeht. Rechenkraft, die für das Training der Modelle eingesetzt wurde, Zahl der Parameter eines Modells sowie Anzahl der Nutzer sind die Kriterien, anhand derer sich Modelle für die Aufnahme in die Liste qualifizieren und in der Folge konkrete Transparenzauflagen erhalten.
Nächste Schritte
Nach der politischen Einigung vom 08. Dezember 2023 müssen nun technische Details ausgearbeitet werden. Dann müssen EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten dem vereinbarten Vorhaben noch zustimmen, was als bloße Formalie gilt. Ähnlich wie bei der Datenschutzgrundverordnung sieht auch das KI-Gesetz eine Übergangsfrist zur Umsetzung vor; zwei Jahre nach Inkrafttreten gilt das Gesetz schließlich verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten, voraussichtlich also ab 2026.
Praxistipp
Natürlich sollte das Gesetzgebungsverfahren in Brüssel bis zu seinem Abschluss weiter verfolgt werden. Auch wenn die finale Fassung des Gesetzes noch nicht vorliegt, sollten Unternehmen, die KI-basierte Technologien einsetzen, sich bereits mit den wesentlichen Inhalten des KI-Gesetzes vertraut machen. Im Vordergrund stehen häufig administrative Anforderungen, wie beispielsweise ein effektives Risikomanagement, deren Umsetzung gerade kleinere und mittlere Unternehmen vor einige Herausforderungen stellen dürfte.
Ihre Ansprechpartner von esb Rechtsanwälte Strewe & Partner mbB am Standort Dresden für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit neuen Technologien und KI sind:
Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht sowie für Internationales Wirtschaftsrecht Anne Schramm
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Ansgar Strewe
Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht Heike Nikolov
Autor: Anne Schramm
Rechtsanwältin
Fachanwältin für IT-Recht
Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht
Angestellte Rechtsanwältin bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB
Veröffentlicht am 10.12.2023
unter #Allgemein
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