Urteil gegen Napster

Napster muss nach dem Urteil des kalifornischen Berufungsgerichts doch nicht vollständig vom Netz genommen werden, wie noch die erste Instanz entschieden hatte. Wenn Napster jedoch Kenntnis von der Verbreitung urhebergeschützter Titel erhält, müssen diese aus dem Filesharing-Service entfernt werden.

Veröffentlicht am 13.02.2001
unter #Geistiges Eigentum (insbes. Urheberrecht)