Aus für “fokus.de”: Markenschutz für Gattungsbegriff “Focus” – krasses Fehlurteil aus München?
Dass beschreibende Begriffe außerhalb eines bestimmten, demoskopisch zu ermittelnden Bekanntheitsgrades von in der Regel deutlich über 50% in den interessierten Kreisen der Bevölkerung nicht schutzfähig sind, ignorierte das Gericht. Auch der Grundsatz, dass je geringer die Unterscheidungskraft eines Kennzeichens ist – im Falle “Focus” tendiert diese nahezu gegen Null -, in desto höherem Maße sich der Inhaber Annäherungen gefallen lassen muss (so dass letztlich Abweichungen in einem einzigen Buchstaben – hier des “k” – ausreichen, um die Verwechslungsgefahr auszuräumen, vgl. OLG Hamm, “pizzadirekt.de”), blieb ungeprüft.
Veröffentlicht am 25.01.2001
unter #Markenrecht
Ähnliche Themen:
- OLG Frankfurt: Domain-Registrare haften nicht für die unter einer Domain abrufbaren Inhalte
- LG Berlin: Das Anzeigen von Mitbewerberprodukten auf Amazon stellt keine Markenrechtsverletzung dar
- Internationale Zuständigkeit bei Markenverletzungen im Internet: LG Stuttgart sieht in Sprachwahl "Disclaimer" und hält am Kriterium bestimmungsgemäßer Abrufbarkeit fest
- Benutzung einer fremden Marke als Metatag: zulässig oder unzulässig?
Thema suchen:
Nach Kategorie filtern: