Branchendomains kommen nicht zur Ruhe!

Die Juragent AG ist in einem Rechtsstreit um die o.g. Domain unterlegen. „Der Prozessfinanzierer“ war überdies in ganzseitigen Anzeigen in einer Fachzeitschrift sowie als Bestandteil der Titelleiste der Web-Seiten. Das Gericht verurteilte das Unternehmen aus § 1 UWG deswegen zur Unterlassung. Durch die Formulierung „Der Prozessfinanzierer“ werde der Eindruck erweckt, dass hier in qualitativer Hinsicht oder im Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit eine herausragende Stellung innerhalb der mit Prozessfinanzierung befassten Unternehmen bestehe. Ein erheblicher Teil angesprochenen Kreise müsse unzutreffender Weise folgern, dass die Beklagte eine führende Position einnehme.

Veröffentlicht am 20.03.2001
unter #Markenrecht