Entwurf zum Urhebervertragsrecht vorgestellt
In der Praxis des bisherigen Urheberrechts wird der Autor von Werken oft durch Verträge mit Produzenten, Verlegern oder Softwarehäusern nur geringfügig am Verkaufserlös beteiligt, da er in der schlechteren Verhandlungsposition ist. Durch das neue Urhebervertragsrecht soll ähnlich wie im Mietrecht die faktisch schlechtere Position durch gesetzliche Beschränkungen aufgewogen werden und ihm, wie es die Bundesjustizministerin bei der Vorstellung des Gesetzes in Berlin formulierte, Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe ermöglichen.
Veröffentlicht am 01.06.2001
unter #Geistiges Eigentum (insbes. Urheberrecht)
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