Gattungsdomains nicht wettbewerbswidrig
Der BGH hält den durchschnittlichen Internet-Surfer für intelligent genug, um zu erkennen, dass es sich bei einer Gattungsdomain nicht um die einzige Domain dieser Branche handelt. Er ließ aber im konkreten Fall “mitwohnzentrale.de” die Frage offen, ob ein entsprechender Hinweis auf der Website angebracht werden müsse, um eine Irreführung völlig auszuschließen. Daher hat er den Fall an das OLG Hamburg zurückverwiesen.
Veröffentlicht am 17.05.2001
unter #Markenrecht
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