Keine Prüfungspflicht für DENIC

Der BGH entschied den Fall ambiente.de, der vom LG Frankfurt und dem OLG Frankfurt unterschiedlich entschieden worden war. Das Landgericht hatte der Denic eine weitergehende Prüfungspflicht auferlegt, während das OLG Frankfurt eine solche Pflicht abgelehnt hatte und nunmehr vom BGH bestätigt wurde.

Veröffentlicht am 17.05.2001
unter #Markenrecht