Keine Prüfungspflicht für DENIC
Der BGH entschied den Fall ambiente.de, der vom LG Frankfurt und dem OLG Frankfurt unterschiedlich entschieden worden war. Das Landgericht hatte der Denic eine weitergehende Prüfungspflicht auferlegt, während das OLG Frankfurt eine solche Pflicht abgelehnt hatte und nunmehr vom BGH bestätigt wurde.
Veröffentlicht am 17.05.2001
unter #Markenrecht
Ähnliche Themen:
- OLG Frankfurt: Domain-Registrare haften nicht für die unter einer Domain abrufbaren Inhalte
- LG Berlin: Das Anzeigen von Mitbewerberprodukten auf Amazon stellt keine Markenrechtsverletzung dar
- Internationale Zuständigkeit bei Markenverletzungen im Internet: LG Stuttgart sieht in Sprachwahl "Disclaimer" und hält am Kriterium bestimmungsgemäßer Abrufbarkeit fest
- Benutzung einer fremden Marke als Metatag: zulässig oder unzulässig?
Thema suchen:
Nach Kategorie filtern: