Neues Urheberrecht verankert digitale Rechtekontrolle
Mit dem neuen Urheberrecht soll die Urheberrechtsrichtlinie der EU fristgerecht bis Dezember diesen Jahres umgesetzt werden. Nach dieser Richtlinie dürfen technische Maßnahmen, die “im normalen Betrieb dazu bestimmt sind”, Werke oder andere Schutzgegenstände vor nicht von den Urhebern genehmigten Handlungen zu schützen, “ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden”. Vom Schutz umfasst sind insoweit fast alle Kopierschutzarten und Systeme, die zum Digital Rights Management gerechnet werden können, soweit diese nur “wirksam” sind. Ausgenommen hierfür sind allerdings Computerprogramme, da nach Maßgabe des § 69 des bestehenden Urheberrechtsgesetzes die Erstellung einer Sicherheitskopie und die Dekompilierung von Software-Codes gestattet ist.
Veröffentlicht am 22.03.2002
unter #Geistiges Eigentum (insbes. Urheberrecht)
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