OEM-Entscheidung des BGH
Der BGH hat nun die bisher einzige Entscheidung aufgehoben, die die Praxis des OEM-Software Verkaufs als zulässig erachtete. Damit ist es für Microsoft und andere nicht mehr möglich, den Händlern Vorschriften über den gemeinsamen Hard- und Softwarevertrieb zu machen. Die Fachhändler werden sich freuen, da bisher die großen Ketten erhebliche Rabatte für die OEM-Produkte eingeräumt bekommen haben. Der BGH hat den Erschöpfungsgrundsatz angewendet, nach dem auch nach § 69c UrhG nur der erste Verkauf vom Rechteinhaber bestimmt werden kann.
Veröffentlicht am 14.11.2000
unter #Geistiges Eigentum (insbes. Urheberrecht)
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