OLG Düsseldorf weist Explorer-Berufung zurück
In diesem Fall handelte es sich nicht wie im Fall Stefan Münz nur um einen Link zum FTP Explorer, sondern um ein eigenes Downloadangebot. Das OLG fällte sofort ein mündliches Urteil und stützte dieses auf die Unzulässigkeit einer Serienabmahnung.
Veröffentlicht am 21.02.2001
unter #Markenrecht
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