Verbesserte Möglichkeiten für internationalen Markenschutz

So kann auf der Basis einer bereits existierenden nationalen Marke (z. B. einer deutschen Eintragung) über die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization – WIPO / Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle – OMPI) auf der Grundlage des „Madrider Abkommens” beispielsweise ein entsprechender Markenschutz sowohl in den U.S.A. als auch über die Gemeinschaftsmarke in der gesamten EU generiert werden. Umgekehrt kann über die WIPO der Schutz einer EU-Gemeinschaftsmarke auf die U.S.A. oder der einer US-Marke auf die EU-Mitgliedsstaaten ausgedehnt werden. Eine an den strategischen Zielen des Unternehmens ausgerichtete Verknüpfung zwischen Gemeinschafts- und IR-Marke kann daher zu einem einfacheren, schnelleren und vor allem kostengünstigeren internationalen Markenschutz führen. Nähere Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten zum Markenschutz

Veröffentlicht am 17.12.2004
unter #Markenrecht