Regulierung künstlicher Intelligenz: KI-Verordnung fordert KI-Kompetenz
Am 01. August 2024 ist die heiß diskutierte (wir berichteten) KI-Verordnung in Kraft getreten. Die KI-VO gilt – wie beispielsweise auch die DSGVO – unmittelbar wie ein nationales Gesetz in sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU. Zu den ersten Vorschriften, die Geltung beanspruchen, gehört die Regelung zur KI-Kompetenz.
Auseinanderfallen von Inkrafttreten und Geltung der KI-VO
Die gesamte KI-VO gilt grundsätzlich erst ab dem 02. August 2026, was betroffenen Unternehmen somit einen gewissen Übergangszeitraum gibt. Allerdings gelten bestimmte Teile der Verordnung schon früher, namentlich gelten die Kapitel I und II der Verordnung schon ab dem 02. Februar 2025 (vgl. Art. 113 der KI-VO).
KI-VO verlangt Maßnahmen zur KI-Kompetenz
Neben der Regelung zu verbotenen Praktiken (Art. 5 KI-VO) gilt ab Februar 2025 auch die Regelung des Art. 4 zur KI-Kompetenz. Unter KI-Kompetenz versteht die Verordnung die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden (vgl. Art. 3 Nr. 56 KI-VO).
Anbieter und Betreiber in der Pflicht
Die Norm verpflichtet nicht nur die Anbieter von KI-Systemen, sondern auch Unternehmen, die KI-Systeme in eigener Verantwortung einsetzen und verwenden, also die sogenannten „Betreiber“. Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen.
Praxistipp: Unternehmenseigene KI-Richtlinien und Schulungen
Während die Einführung von unternehmenseigenen KI-Richtlinien in den letzten Jahren zwar bereits geboten (wir berichteten), nicht aber verpflichtend war, ändert sich das ab Februar kommenden Jahres. Auch Unternehmen, die KI-Anwendungen lediglich für unternehmenseigene Zwecke verwenden wollen, unterliegen der Pflicht entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Unternehmenseigene KI-Richtlinien und Schulungen der Mitarbeitenden stellen solche Maßnahmen dar. Gerne unterstützen wir Sie zu einem fairen Preis bei der Entwicklung einer auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittenen Unternehmensrichtlinie zum Umgang mit künstlicher Intelligenz; auf Wunsch bieten wir Ihnen auch entsprechende Schulungen an.
Ihre Ansprechpartner von esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB am Standort Dresden für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit neuen Technologien und KI sind:
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Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht sowie für Internationales Wirtschaftsrecht Anne Schramm
Autor: Anne Schramm
Rechtsanwältin
Fachanwältin für IT-Recht
Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht
Angestellte Rechtsanwältin bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB
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