Schadensersatz für die unrechtmäßige Nutzung eines Online-Fotos: redaktionell oder kommerziell?

Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht Heike Nikolov, Dresden

Das Amtsgericht München hatte mit Urteil vom 09.04.2014 (Az.: 142 C 5827/14) zu entscheiden, wann bei unberechtigter Übernahme eines Fotos keine redaktionelle Nutzung mehr sondern schon eine kommerzielle Nutzung vorliegt. Fraglich war, welche Tabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) für die Berechnung der Lizenzgebühr anzuwenden ist.

Für die redaktionelle Nutzung wäre die MFM- Tabelle “Online-Zeitungen und Zeitschriften, Intranet, Informationsdienste” anwendbar, für eine kommerzielle Nutzung die Tabelle “Online-Nutzungen, Internet, Webdesign, Pop-Ups, Banner, Online-Shops”.

Die Klägerin besaß die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Bild, welches der Beklagte ohne Berechtigung auf einer Internetseite in Zusammenhang mit einem Artikel eingebunden hatte. Das Gericht ist der Ansicht, die Nutzung durch den Beklagten sei kommerziell und somit sei die MFM- Tabelle zur “Online-Nutzung, Internet, Webdesign, Pop-Ups, Banner, Online-Shops” anwendbar.

Illustriere ein Bild durch thematische Einbindung einen Artikel und stehe die Meinungsbildung und die Information im Vordergrund, liege eine redaktionellen Nutzung vor. Allerdings sei die Nutzung eines Fotos im Rahmen des gesamten Internetauftritts zu betrachten. Sei auf der Seite des Artikels kontextbezogene Werbung geschalten, verdeutliche dies, dass es dem unberechtigten Verwender nicht allein um eine redaktionelle Nutzung geht.

Sollten Sie rechtliche Beratung zum Thema “Schadensersatz für die unrechtmäßige Nutzung eines Online-Fotos: redaktionell oder kommerziell?” oder zum Urheberrecht allgemein wünschen, so helfen wir Ihnen gerne. Ihre Ansprechpartner in unserem Büro Dresden für diesen Bereich sind:

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Autor: Heike Nikolov

Autor: Heike Nikolov

Rechtsanwältin
Fachanwältin für IT-Recht
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Partnerin bei esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB


Veröffentlicht am 17.12.2014
unter #Geistiges Eigentum (insbes. Urheberrecht)