08.10.2009 – Archiv

Durch die Entscheidungen der Vorinstanzen stand ein in den vergangenen Jahren stetig gewachsendes Geschäftsmodell, dem insbesondere Branchenriesen wie amazon und ebay mit mehreren Millionen Affiliate-Werbepartnern zur weltweiten Durchsetzung verhalfen, zur Disposition. Nach Auffassung der Vorinstanzen hätte der Anbieter einer solchen Affiliate-Werbepartnerschaft im Ergebnis haften können für sämtliche Rechtsverletzungen, die ohne seine Kenntnis auf den Millionen … weiterlesen ›


08.06.2009 – Archiv

Zwar verfüge DENIC auf dem relevanten Markt über eine marktbeherrschende Stellung. Auch gebiete es § 20 Abs. 1 GWB, bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals des gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehrs einen eher großzügigen Maßstab anzulegen, weswegen dieser Geschäftsverkehr in der Zuteilung von Second Level Domains unterhalb der Top-Level-Domain „.de“ überhaupt zu sehen sein. Die Gründe … weiterlesen ›


02.02.2009 – Archiv

Die Frage der Störerhaftung des Admin-C ist in Rechtsprechung uns Literatur hoch umstritten. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht bis dato aus. Das Landgericht Stuttgart hat nun mit Urteil vom 27.01.2009 (41 O 149/08 KfH – nicht rechtskräftig) im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens dem Kläger sowohl die Erstattung der Abmahnkosten und – als gesonderte Angelegenheit im Sinne des … weiterlesen ›


03.12.2008 – Archiv

In einem früheren Newsletter hatten wir bereits darüber berichtet, dass das Oberlandesgericht Frankfurt in einer kartellrechtlichen Entscheidung dem deutschen Domain–Vergabemonopolisten DENIC mangels Vorliegen technischer oder sonstiger Hinderungsgründe zur Registrierung der Domain "vw.der" verurteilt hat. Zweistellige Domains sind jedoch nach den Registrierungsbedingungen der DENIC nicht zulässig. Interessant an dem Urteil ist nicht zuletzt, dass es DENIC … weiterlesen ›


27.11.2008 – Archiv

Geklagt hatte die Musikindustrie wegen eines Hyperlinks zu einem Softwarehaus, das u.a. ein Programm zur Kopierschutzumgehung anbietet. Sie verlangte die Unterlassung der Berichterstattung und des Hyperlinks. Der Senat vertritt die Auffassung, Heise hafte als Teilnehmer an fremder Urheberrechtsverletzung (§ 823 Abs. 2, § 830 II BGB, § 95 a III UrhG). Hei- se fördere den … weiterlesen ›


14.08.2008 – Archiv

Nach Ansicht des Frankfurter Kartellsenats erleidet die Volkswagen AG einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der Konkurrenz, wenn ihr diese Domain nicht zur Verfügung gestellt wird. Aufgabe der DENIC sei es, den üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehr mittels der von ihr verwalteten TLD „.de“ allen zu öffnen. Dabei komme es nicht auf die Länge des Domainnamens an, sondern darauf, dass … weiterlesen ›


14.08.2008 – Archiv

Aus den Gründen: Für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten haftet der W-Lan Betreiber nicht als Störer. Schuldner eines Unterlassungsanspruchs kann zwar auch sein, wer seinen Telefon-/Fax- oder Telex-Anschluss einem Dritten überlässt, der dann seinerseits von diesem Anschluss aus eine das Schutzrecht verletzende Handlung begeht. Ihren Grund findet diese Haftung jedoch nicht schon in der Überlassung des … weiterlesen ›


15.11.2007 – Archiv

"1. Die X AG [Verwender] behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser AGB oder der jeweiligen LB/PL [= Leistungsbeschreibungen und Preislisten], Sondervereinbarungen und Online-Anzeigen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.“ 2. Die X AG ist des weiteren berechtigt, diese AGB oder die jeweilige Leistungs- und Produktbeschreibung mit einer Frist von sechs Wochen im … weiterlesen ›


04.07.2007 – Archiv

Das Gericht begründet seine Entscheidung wie folgt (Auszüge): Im Rahmen des Unterlassungsanspruchs haftet in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB jeder als Störer, der - ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat. Um eine solche Haftung nicht über Gebühr auf Dritte … weiterlesen ›


04.07.2007 – Archiv

Zur Frage der Mitstörerhaftung führt der Senat aus: Die Antragsgegnerin (Admin-C), die den inkriminierten Artikel weder selbst verbreitet hat, noch an seiner Verbreitung bewusst aktiv mitgewirkt hat, haftet nicht gem. §§ 823 Abs.1 i.V. m. 1004 analog BGB, da sie weder Verbreiterin ist noch als Störerin in Betracht kommt. Die Veröffentlichung ist im Usenet erschienen, … weiterlesen ›